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Ratgeber09.10.2026· 2 Min. Lesezeit

Garagenpark als Kapitalanlage: Worauf es beim Grundstück ankommt

Lage, Planungsrecht, Zufahrt und Zuschnitt – die wichtigsten Kriterien, bevor aus einer Fläche ein vermietbarer Park wird.

Hallen eines Unternehmerparks aus der Luft

Ob ein Garagen-, Lager- oder Unternehmerpark auf einem Grundstück funktioniert, entscheidet sich lange vor dem ersten Spatenstich. Diese Kriterien prüfen wir bei jeder Anfrage zuerst.

1. Lage und Umfeld

Garagen und Lagerräume werden überwiegend von Menschen und Betrieben aus der näheren Umgebung gemietet. Ein Umfeld mit Wohnbebauung, Handwerk und Kleingewerbe ist daher ein gutes Zeichen. Wichtig ist auch die Sichtbarkeit: Ein Park, an dem man täglich vorbeifährt, vermietet sich leichter.

2. Planungsrecht

Was gebaut werden darf, regelt der Bebauungsplan – oder, wo es keinen gibt, die Umgebungsbebauung. Gewerbe- und Industriegebiete sind in der Regel gut geeignet, Mischgebiete oft mit Einschränkungen. Mehr dazu in unserem Beitrag zum Planungsrecht.

3. Zufahrt und Erschließung

Mieter kommen mit dem Auto, dem Transporter oder mit Anhänger. Die Zufahrt muss dafür ausgelegt sein, ebenso die Fahrgassen auf dem Gelände. Außerdem spielt die Erschließung mit Strom, Wasser und Entwässerung eine Rolle.

4. Größe und Zuschnitt

Ein rechteckiges Grundstück lässt sich meist effizienter bebauen als eine verwinkelte Fläche. Das heißt aber nicht, dass schwierige Zuschnitte ausgeschlossen sind – sie brauchen nur eine passende Planung. Auch kleinere Flächen können sich eignen, wie unser Projekt in Köln-Rodenkirchen zeigt.

5. Baugrund und Altlasten

Die Beschaffenheit des Bodens beeinflusst Gründung und Kosten. Liegen bereits Gutachten vor, beschleunigt das die Einschätzung erheblich.

Unser Tipp

Sie müssen nicht alle Fragen selbst beantworten. Schicken Sie uns, was Sie haben – Lageplan, Bebauungsplan, Fotos – und wir sagen Ihnen offen, welches Konzept auf Ihrem Grundstück wirtschaftlich trägt.

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